Lokal
Landesmittel für 39 E‑Ladesäulen
Das neue Förderprogramm, mit dem das Land Unternehmen und Kommunen bei der Errichtung von E‑Ladesäulen auf dem Betriebsgelände, Kundenparkplätzen und öffentlichen Parkflächen unterstützt, kommt im Rheingau-Taunus an. Wie die Landtagsabgeordnete Petra Müller-Klepper mitteilt, sind aus dem Förderkontingent für 2021 Mittel in Höhe von 190.600 Euro für 37 Normalladesäulen – inklusive 20 Wallboxen – und 2 Schnellladesäulen im Kreisgebiet bewilligt worden.
„Mit den Geldern wird die Ladeinfrastruktur in Eltville, Geisenheim, Heidenrod, Rüdesheim und Walluf ausgebaut. Es entstehen mit den 39 Ladesäulen und Wallboxen insgesamt 63 neue Ladepunkte“, erklärte die CDU-Politikerin. Die Förderstandorte verteilen sich wie folgt auf die Kommunen:
- Eltville 2 Schnellladesäulen mit 6 Ladepunkten, 15 Normalladesäulen mit 30 Ladepunkten
- Rüdesheim 13 Wallboxen mit 13 Ladepunkten
- Geisenheim 2 Normalladesäulen mit 2 Ladepunkten, 2 Wallboxen mit 4 Ladepunkten
- Walluf 1 Normalladesäule mit 2 Ladepunkten, 2 Wallboxen mit 4 Ladepunkten
- Heidenrod 2 Normalladesäulen mit 2 Ladepunkten.
„Alle Fördermittel gehen an Unternehmen und Einrichtungen, die Mobilitätsstationen für die Ladung von E‑Fahrzeugen schaffen wollen“, erläuterte die Abgeordnete. 4 Ladesäulen seien im öffentlichen Raum zugänglich, 35 hätten ihren Standort auf Firmengelände, 2 davon seien teilöffentlich. Die Zuschüsse betragen bis zu 40 Prozent der Anschaffungskosten.
Das Programm sei landesweit auf eine so große Nachfrage gestoßen, dass nicht alle Anträge berücksichtigt werden konnten. Es werde 2022 mit einem Fördervolumen von 1,4 Millionen Euro fortgeführt und soll weiter beim Ausbau von Lademöglichkeiten am Arbeitsplatz und im öffentlichen Raum helfen.
Ladeinfrastruktur verdichten
Petra Müller-Klepper weist darauf hin, dass nicht nur die Unternehmen, sondern auch Kommunen die Fördermöglichkeit nutzen können, wenn sie die Ladeinfrastruktur für E‑Autos in ihrem Gebiet verbessern wollen. „Fehlende Ladeinfrastruktur ist ein wesentliches Hemmnis für die Umstellung auf Elektro-Fahrzeuge. Das Angebot an öffentlichen Lademöglichkeiten muss weiter verbessert werden, damit sich die Elektromobilität durchsetzen kann.“ Nicht jeder, der ein Elektrofahrzeug nutze, verfüge zu Hause über eine entsprechende Lade-Infrastruktur oder einen festen Parkplatz. „Wir brauchen einen einfachen, barrierefreien Zugang zu leicht handhabbaren Lademöglichkeiten.“
Das Programm helfe, die Ladeinfrastruktur zu verdichten. In Hessen habe sich die Zahl der Ladepunkte in den vergangenen fünf Jahren mehr als vervierfacht. Derzeit gebe es nach Angaben des Wirtschaftsministeriums gut 2.800 öffentlich zugängliche Ladepunkte und mehr als 24.000 reine E‑Autos.
Die Fördergelder werden aus dem Corona-Sondervermögen bereitgestellt, das der Landtag mit den Stimmen von CDU und Bündnis 90/Grüne für Hilfsprogramme bereitgestellt hat, so die Abgeordnete. Durch diese Investition in den Klimaschutz werde auch die heimische Wirtschaft belebt, die durch die Corona-Pandemie beeinträchtigt worden sei. Das regionale Baugewerbe und Elektrohandwerk werde gestärkt. Zudem werde ein zusätzlicher Impuls für die Beschaffung von E‑Fahrzeugen – also E‑Autos und Pedelecs – gegeben, was lokalen Autohäusern und Fahrradgeschäften zugutekomme.
Nicht zuletzt trage das Programm zum Klimaschutz bei. Dem Verkehr komme aufgrund seiner unverändert hohen CO2-Emission im Klimaschutz eine Schlüsselrolle zu. Die Elektromobilität sei eine Schlüsseltechnologie für eine nachhaltige Mobilitätspolitik. Sie senke die CO2-Emissionen und trage zur Luftreinhaltung und zum Lärmschutz bei.
Lokal
Fast jedes zweite Unternehmen klagt über fehlendes Fachpersonal
Aktuell erleben 45,7 % der Unternehmen in Deutschland eine Behinderung ihrer Geschäftstätigkeit durch fehlendes Fachpersonal. Das zeigt das aktuelle KfW-ifo-Fachkräftebarometer. Durch die wirtschaftliche Abschwächung und die eingetrübten Konjunkturerwartungen haben sich die Arbeitskräftenachfrage und die Fachkräfteknappheit gegenüber dem 3. Quartal zwar leicht abgeschwächt. Aber gegenüber dem Vorjahr hat sich der Fachkräftemangel im Jahr 2022 trotz der weiter lodernden Ukraine-Krise noch einmal verstärkt.
Im Herbst 2022 fehlt es weiterhin in allen Wirtschaftszweigen an fachlich qualifizierten Mitarbeitenden. Spitzenreiter bleibt der Dienstleistungssektor, in dem aktuell jedes zweite Unternehmen über fehlendes Fachpersonal klagt (48,2 %). Es folgt das Verarbeitende Gewerbe mit einer Betroffenheit von 42,1 % der Firmen vor dem Handel (37,6 %) und dem Bau (37 %).
Die deutsche Wirtschaft befindet sich aktuell am Rande einer Rezession. Dennoch stellen zahlreiche Unternehmen weiter ein. Im November waren bei der Bundesagentur für Arbeit 823.000 offene Stellen gemeldet, erheblich mehr als vor Beginn der Corona-Krise. Setzt sich die wirtschaftliche Erholung ab dem Frühjahr nächsten Jahres fort, wird die Arbeitskräftenachfrage wieder stärker steigen. Im Durchschnitt dauert es 5 Monate, bis eine gemeldete offene Stelle besetzt werden kann. Diese so genannte Vakanzzeit stieg im Jahr 2022 steil an, 2021 lag sie noch bei 4 Monaten, 2010 bei 2 Monaten.
Die Arbeitslosen in Deutschland können nur begrenzt dazu beitragen, die offenen Stellen zu besetzen, denn die Hälfte von ihnen ist lediglich als Helfer qualifiziert und bräuchte für 80 % der gemeldeten offen Stellen erst eine Berufsausbildung. 1,3 Millionen arbeitslosen Hilfskräften stehen nur 184.000 gemeldete offene Hilfskraftstellen gegenüber.
Die Zahl der gesamtwirtschaftlich geleisteten Arbeitsstunden ist im Jahr 2022 zwar wieder gestiegen. Sie ist aber niedriger als vor der Corona-Krise, weil die Erwerbstätigen pro Kopf weniger Stunden arbeiten. Die Arbeitsproduktivität je Erwerbstätigen stagnierte in den letzten 5 Jahren fast. Hält dies an, während die Erwerbstätigenzahl demografisch bedingt abnimmt, könnte bereits in 3 bis 4 Jahren eine Phase dauerhaft schrumpfenden Bruttoinlandsprodukts eintreten. Dies wäre von der Wirkung her etwa so, als befände sich Deutschland in einer andauernden Rezession.
„Deutschland steht vor einem demografischen Strukturwandel von historischer Dimension. Bei einem Zuwanderungssaldo von Null würde die Zahl der Einwohner im Erwerbsalter von 20 bis 66 bis 2040 um 9,3 Millionen Personen oder 18 % sinken. Ohne zügiges und ausreichendes Gegensteuern wird die Fachkräfteknappheit daher weiter zunehmen“, sagt Dr. Fritzi Köhler-Geib, Chefvolkswirtin der KfW. „Der demografische Wandel reicht derart weit, dass an mehreren Hebeln gleichzeitig angesetzt werden muss, um den Wohlstand zu sichern und zugleich die großen Herausforderungen zu bewältigen, allen voran die Transformation zur grünen und digitalen Wirtschaft. Vor allem eine Steigerung der Erwerbsbeteiligung aller derjenigen, die schon in Deutschland sind, nämlich von Frauen, älteren Beschäftigten, geringfügig Beschäftigten und Arbeitslosen spielt eine zentrale Rolle. Dazu kommt die Notwendigkeit einer gezielten Zuwanderung in den Arbeitsmarkt. Zudem braucht es eine höhere Arbeitsproduktivität, die den Fachkräftebedarf, dort wo Fachkräfte fehlen, verringert.“
Das KfW-ifo-Fachkräftebarometer erscheint zweimal jährlich, jeweils im Frühsommer und im Herbst. Die aktuelle Ausgabe ist ebenso wie die Studie von KfW Research zum Thema Fachkräftezuwanderung abrufbar unter:
KfW-ifo-Fachkräftebarometer | KfW
Zur Konstruktion und Interpretation des KfW-ifo-Fachkräftebarometers
Für das KfW-ifo-Fachkräftebarometer wertet KfW Research die ifo Konjunkturumfragen aus, aus denen unter anderem auch der bekannte ifo-Geschäftsklimaindex berechnet wird. Im Fachkräftebarometer wird über den Anteil der Unternehmen in Deutschland berichtet, die angeben, dass ihre Geschäftstätigkeit derzeit durch Fachkräftemangel behindert wird. Hierzu werden einmal pro Quartal rund 9.000 Unternehmen aus den Wirtschaftsbereichen Verarbeitendes Gewerbe, Bauhauptgewerbe, Handel sowie Dienstleistungen (ohne Kreditgewerbe, Versicherungen und Staat) befragt, darunter rund 7.500 Mittelständler. Neben einem Gesamtindikator zum Fachkräftemangel in der deutschen Wirtschaft sowie Indikatoren für verschiedene Sektoren und Regionen, können die Daten auch unternehmensgrößenbezogen nach Mittelständlern und Großunternehmen getrennt ausgewertet werden. Dabei zählen grundsätzlich diejenigen Unternehmen zu den Mittelständlern, die nicht mehr als 500 Beschäftigte haben und maximal 50 Mio. EUR Jahresumsatz erzielen. Zur Erhöhung der analytischen Trennschärfe müssen diese quantitativen Abgrenzungen allerdings beim Einzelhandel (maximal 12,5 Mio. EUR Jahresumsatz), beim Bauhauptgewerbe (bis zu 200 Beschäftigte) und bei den Dienstleistungen (maximal 25 Mio. EUR Jahresumsatz) enger gezogen werden. Alle Unternehmen, die mindestens einen dieser Grenzwerte überschreiten, werden als Großunternehmen klassifiziert.
Lokal
Sicherheitstipps der Feuerwehr zum Jahreswechsel
Brennende Balkone, Wohnungen oder gar Häuser, Rettungsdiensteinsätze und Unfälle: Den Feuerwehren und Rettungsdiensten steht zu Silvester die arbeitsreichste Nacht des Jahres bevor. Jede Verletzung, die vermieden werden kann, entlastet Rettungsdienst und Notaufnahmen.
Häufig werden Verletzungen und Brände durch den unachtsamen Umgang mit Feuerwerkskörpern verursacht. Nicht geprüfte Knallkörper, illegal eingeführt oder auch selbst gebastelt, stellen eine besondere Gefahr dar. Vor allem Minderjährige sind von Feuerwerkskörpern fasziniert. Erwachsene sollten daher mit ihren Kindern über die Gefahren reden. Wer umsichtig und verantwortungsvoll mit Böllern umgeht, kann als Vorbild so manche schwere Verletzung verhindern.
Viele Freiwillige Feuerwehren bereiten sich auf die Silvesternacht vor. Die ehrenamtlichen Einsatzkräfte verzichten auf Alkohol und feiern teilweise sogar in den Feuerwehrhäusern, damit sie schnell für die Bürgerinnen und Bürger einsatzbereit sind.
Die Feuerwehr gibt folgende acht Tipps für eine möglichst sichere Silvesterfeier:
-Feuerwerkskörper und Raketen sind "Sprengstoff". Lassen Sie Jugendliche unter 18 Jahren nicht damit hantieren.
-Beachten Sie unbedingt die Gebrauchshinweise der Hersteller. Mit wenigen Ausnahmen ist eine Verwendung von Feuerwerk in geschlossenen Räumen verboten.
-Zünden Sie Feuerwerkskörper nur dort, wo dies auch erlaubt ist. Das Abbrennen der Böller in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen ist untersagt. Dieses Verbot gilt auch für Fachwerk- und Reetdachhäuser.
-Nehmen Sie nach dem Anzünden einen ausreichenden Sicherheitsabstand ein. Werfen Sie Feuerwerkskörper und Raketen nicht blindlings weg - und zielen Sie niemals auf Menschen. Zünden Sie nicht gezündete Feuerwerkskörper (Blindgänger) niemals noch einmal.
-Stellen Sie auf keinen Fall Feuerwerkskörper selbst her oder erwerben illegal vertriebenes Feuerwerk. Hierbei kann es zu schwersten Verletzungen kommen!
-Bewahren Sie Feuerwerkskörper so auf, dass keine Selbstentzündung möglich ist. Tragen Sie Feuerwerk niemals am Körper, etwa in Jacken- oder Hosentaschen.
-Schützen Sie Ihre Wohnung in der Silvesternacht vor Brandgefahren. Entfernen Sie Möbel, Hausrat und andere brennbare Gegenstände von Balkonen und Terrassen. Halten Sie Fenster und Türen geschlossen.
-Wählen Sie bei einem Brand oder Unfall sofort den Notruf 112. Nur eine schnelle Meldung bietet Gewähr für effektive Hilfe.
Rückfragen bitte an:
Feuerwehr, Katastrophenschutz und Rettungsdienst
Rheingau-Taunus-Kreis
Kreisbrandmeister
Michael Ehresmann
Telefon: 0176 — 21 60 38 08
E‑Mail: s5@rheingau-taunus.de