Lokal
Innenminister Peter Beuth: „Taunusstein wird digitaler und interaktiver“
Land Hessen fördert Projekt „Digitale Stadt Taunusstein“ mit 65.000 Euro
Taunusstein wird „Digitale Stadt“ und wurde im Rahmen der Digitalisierungsstrategie des Landes Hessen als eine von hessenweit 15 wegweisende Einzelprojekte ausgewählt. Insgesamt vier Digitalvorhaben werden dabei durch das Land gefördert. Innenminister Peter Beuth hat heute gemeinsam mit Bürgermeister Sandro Zehner und dem ersten Stadtrat, Peter Lachmuth, den Vertrag für das Projekt unterzeichnet und den Zuwendungsbescheid in Höhe von 65.000 Euro übergeben.
„Wir wollen die Digitalisierung nutzen, um möglichst schnell sowohl den Alltag der Bürgerinnen und Bürger als auch den Arbeitsalltag der Verwaltungsmitarbeiterinnen und ‑mitarbeiter zu erleichtern. In Taunusstein werden ab sofort insgesamt vier Digitalvorhaben entwickelt, die in Zukunft als Blaupause für andere Kommunen in Hessen dienen können und damit zu einer Beschleunigung der Digitalisierung in ganz Hessen beitragen. Die Strategie ‚Digitale Stadt Taunusstein‘ umfasst vier Einzelvorhaben, die in naher Zukunft einen echten Mehrwert für die Bürgerinnen und Bürger bieten werden. Alle Vorhaben sind nach dem Prinzip ‚Einer für Alle‘ auf andere Kommunen übertragbar. Taunusstein ist hier Vorreiter und Vordenker, indem standardisierte Konzepte und digitale Prozesse für andere hessische Kommunen entwickelt und erprobt werden. Die Stadt wird digitaler, leistungsfähiger und interaktiver“, so Innenminister Peter Beuth.
Vier digitale Projekte für Taunusstein
Unter anderem werden zwei verwaltungsinterne Schnittstellen zwischen den Finanzämtern des Landes Hessen und der neuen Rechnungssoftware der Stadt sowie zwischen der Bewerbungssoftware „Check-in“ und der Personalmanagementsoftware entwickelt. Darüber hinaus soll mit den Fördermitteln eine interaktive Taunusstein-App entwickelt werden, welche die größte Stadt im Rheingau-Taunus digital erlebbar macht und an Hotspots interaktive und multimediale Inhalte bereithalten wird. Zusätzlich entwickelt die Stadt eine digitale Beteiligungsplattform, die Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit bietet, sich niedrigschwellig in städtische Vorhaben und Projekte einzubringen.
Taunussteins Bürgermeister Sandro Zehner dankte Innenminister Peter Beuth für die Unterstützung der Digitalisierungsstrategie in Taunusstein: „Die Digitalisierung bietet uns als Verwaltung große Chancen, mehr und bessere Services für unsere Bürgerinnen und Bürger in ihrer Lebensrealität zur Verfügung zu stellen – und diese Chance wollen wir als ‚Digitale Stadt‘ nutzen“, sagte Taunussteins Bürgermeister Sandro Zehner. „Menschen aller Altersgruppen gehen heute selbstverständlich mit dem Smartphone um und sind es längst gewohnt, dass sie Informationen und Leistungen unabhängig von Öffnungszeiten abrufen und nutzen können. Hier wollen wir auch als Stadt hin und unsere Angebote – wo immer möglich – digital zur Verfügung stellen“, so Zehner. Selbstverständlich gebe es nach wie vor immer die Möglichkeit, die Leistungen auch analog zu nutzen. „Aber wir sehen bei den bereits heute digitalisierten Services, dass sie bevorzugt in Anspruch genommen werden“, sagte der Bürgermeister. „Wir danken der Hessischen Landesregierung sehr, dass wir durch die Förderung als OZG-Modellkommune wegweisende digitale Innovationen für Taunusstein auf den Weg bringen können.“
Tanusstein ist OZG-Modellkommune
Hessen hat in diesem Zusammenhang bereits eine Reihe von Digitalisierungsmaßnahmen vorangetrieben, so zum Beispiel die Bereitstellung eines Nutzerkontos („Servicekonto Hessen“). Über dieses Konto kann die hessische Bevölkerung die Landes- und Kommunalverwaltungen zukünftig einfach und sicher sowie ortsunabhängig an sieben Tagen in der Woche rund um die Uhr erreichen, um Serviceleistungen in Anspruch zu nehmen. Über die Projekte der „OZG-Modellkommunen“ soll die Verwaltungsdigitalisierung weiter vorangetrieben werden. Bereits heute können die Bürgerinnen und Bürger in verschiedenen hessischen Gemeinden u. a. über ein Standesamtsportal Geburts- und Sterbeurkunden von zu Hause aus beantragen.
Das Onlinezugangsgesetz (OZG) verpflichtet Bund, Länder und Kommunen, sämtliche Verwaltungsleistungen bis zum Ende des Jahres 2022 digital zugänglich zu machen. Die Umsetzung der Verwaltungsleistung findet auf den jeweils zuständigen drei föderalen Ebenen in Hessen statt. Verwaltungsleistungen im Bereich OZG-Kommunal werden von den hessischen Landkreisen, Städten und Gemeinden vorangetrieben. Dafür stellt das Land Hessen gezielte Unterstützungs- und Fördermöglichkeiten für die Kommunen zur Verfügung. Zu diesen Programmen zählen die „Digitalisierungsberatung“, die „Förderung für OZG-Modellkommunen“, die „Interkommunale Zusammenarbeit (IKZ)“ sowie die Landeszuwendung im Rahmen des Programms „Starke Heimat Hessen“.
Lokal
Fast jedes zweite Unternehmen klagt über fehlendes Fachpersonal
Aktuell erleben 45,7 % der Unternehmen in Deutschland eine Behinderung ihrer Geschäftstätigkeit durch fehlendes Fachpersonal. Das zeigt das aktuelle KfW-ifo-Fachkräftebarometer. Durch die wirtschaftliche Abschwächung und die eingetrübten Konjunkturerwartungen haben sich die Arbeitskräftenachfrage und die Fachkräfteknappheit gegenüber dem 3. Quartal zwar leicht abgeschwächt. Aber gegenüber dem Vorjahr hat sich der Fachkräftemangel im Jahr 2022 trotz der weiter lodernden Ukraine-Krise noch einmal verstärkt.
Im Herbst 2022 fehlt es weiterhin in allen Wirtschaftszweigen an fachlich qualifizierten Mitarbeitenden. Spitzenreiter bleibt der Dienstleistungssektor, in dem aktuell jedes zweite Unternehmen über fehlendes Fachpersonal klagt (48,2 %). Es folgt das Verarbeitende Gewerbe mit einer Betroffenheit von 42,1 % der Firmen vor dem Handel (37,6 %) und dem Bau (37 %).
Die deutsche Wirtschaft befindet sich aktuell am Rande einer Rezession. Dennoch stellen zahlreiche Unternehmen weiter ein. Im November waren bei der Bundesagentur für Arbeit 823.000 offene Stellen gemeldet, erheblich mehr als vor Beginn der Corona-Krise. Setzt sich die wirtschaftliche Erholung ab dem Frühjahr nächsten Jahres fort, wird die Arbeitskräftenachfrage wieder stärker steigen. Im Durchschnitt dauert es 5 Monate, bis eine gemeldete offene Stelle besetzt werden kann. Diese so genannte Vakanzzeit stieg im Jahr 2022 steil an, 2021 lag sie noch bei 4 Monaten, 2010 bei 2 Monaten.
Die Arbeitslosen in Deutschland können nur begrenzt dazu beitragen, die offenen Stellen zu besetzen, denn die Hälfte von ihnen ist lediglich als Helfer qualifiziert und bräuchte für 80 % der gemeldeten offen Stellen erst eine Berufsausbildung. 1,3 Millionen arbeitslosen Hilfskräften stehen nur 184.000 gemeldete offene Hilfskraftstellen gegenüber.
Die Zahl der gesamtwirtschaftlich geleisteten Arbeitsstunden ist im Jahr 2022 zwar wieder gestiegen. Sie ist aber niedriger als vor der Corona-Krise, weil die Erwerbstätigen pro Kopf weniger Stunden arbeiten. Die Arbeitsproduktivität je Erwerbstätigen stagnierte in den letzten 5 Jahren fast. Hält dies an, während die Erwerbstätigenzahl demografisch bedingt abnimmt, könnte bereits in 3 bis 4 Jahren eine Phase dauerhaft schrumpfenden Bruttoinlandsprodukts eintreten. Dies wäre von der Wirkung her etwa so, als befände sich Deutschland in einer andauernden Rezession.
„Deutschland steht vor einem demografischen Strukturwandel von historischer Dimension. Bei einem Zuwanderungssaldo von Null würde die Zahl der Einwohner im Erwerbsalter von 20 bis 66 bis 2040 um 9,3 Millionen Personen oder 18 % sinken. Ohne zügiges und ausreichendes Gegensteuern wird die Fachkräfteknappheit daher weiter zunehmen“, sagt Dr. Fritzi Köhler-Geib, Chefvolkswirtin der KfW. „Der demografische Wandel reicht derart weit, dass an mehreren Hebeln gleichzeitig angesetzt werden muss, um den Wohlstand zu sichern und zugleich die großen Herausforderungen zu bewältigen, allen voran die Transformation zur grünen und digitalen Wirtschaft. Vor allem eine Steigerung der Erwerbsbeteiligung aller derjenigen, die schon in Deutschland sind, nämlich von Frauen, älteren Beschäftigten, geringfügig Beschäftigten und Arbeitslosen spielt eine zentrale Rolle. Dazu kommt die Notwendigkeit einer gezielten Zuwanderung in den Arbeitsmarkt. Zudem braucht es eine höhere Arbeitsproduktivität, die den Fachkräftebedarf, dort wo Fachkräfte fehlen, verringert.“
Das KfW-ifo-Fachkräftebarometer erscheint zweimal jährlich, jeweils im Frühsommer und im Herbst. Die aktuelle Ausgabe ist ebenso wie die Studie von KfW Research zum Thema Fachkräftezuwanderung abrufbar unter:
KfW-ifo-Fachkräftebarometer | KfW
Zur Konstruktion und Interpretation des KfW-ifo-Fachkräftebarometers
Für das KfW-ifo-Fachkräftebarometer wertet KfW Research die ifo Konjunkturumfragen aus, aus denen unter anderem auch der bekannte ifo-Geschäftsklimaindex berechnet wird. Im Fachkräftebarometer wird über den Anteil der Unternehmen in Deutschland berichtet, die angeben, dass ihre Geschäftstätigkeit derzeit durch Fachkräftemangel behindert wird. Hierzu werden einmal pro Quartal rund 9.000 Unternehmen aus den Wirtschaftsbereichen Verarbeitendes Gewerbe, Bauhauptgewerbe, Handel sowie Dienstleistungen (ohne Kreditgewerbe, Versicherungen und Staat) befragt, darunter rund 7.500 Mittelständler. Neben einem Gesamtindikator zum Fachkräftemangel in der deutschen Wirtschaft sowie Indikatoren für verschiedene Sektoren und Regionen, können die Daten auch unternehmensgrößenbezogen nach Mittelständlern und Großunternehmen getrennt ausgewertet werden. Dabei zählen grundsätzlich diejenigen Unternehmen zu den Mittelständlern, die nicht mehr als 500 Beschäftigte haben und maximal 50 Mio. EUR Jahresumsatz erzielen. Zur Erhöhung der analytischen Trennschärfe müssen diese quantitativen Abgrenzungen allerdings beim Einzelhandel (maximal 12,5 Mio. EUR Jahresumsatz), beim Bauhauptgewerbe (bis zu 200 Beschäftigte) und bei den Dienstleistungen (maximal 25 Mio. EUR Jahresumsatz) enger gezogen werden. Alle Unternehmen, die mindestens einen dieser Grenzwerte überschreiten, werden als Großunternehmen klassifiziert.
Lokal
Sicherheitstipps der Feuerwehr zum Jahreswechsel
Brennende Balkone, Wohnungen oder gar Häuser, Rettungsdiensteinsätze und Unfälle: Den Feuerwehren und Rettungsdiensten steht zu Silvester die arbeitsreichste Nacht des Jahres bevor. Jede Verletzung, die vermieden werden kann, entlastet Rettungsdienst und Notaufnahmen.
Häufig werden Verletzungen und Brände durch den unachtsamen Umgang mit Feuerwerkskörpern verursacht. Nicht geprüfte Knallkörper, illegal eingeführt oder auch selbst gebastelt, stellen eine besondere Gefahr dar. Vor allem Minderjährige sind von Feuerwerkskörpern fasziniert. Erwachsene sollten daher mit ihren Kindern über die Gefahren reden. Wer umsichtig und verantwortungsvoll mit Böllern umgeht, kann als Vorbild so manche schwere Verletzung verhindern.
Viele Freiwillige Feuerwehren bereiten sich auf die Silvesternacht vor. Die ehrenamtlichen Einsatzkräfte verzichten auf Alkohol und feiern teilweise sogar in den Feuerwehrhäusern, damit sie schnell für die Bürgerinnen und Bürger einsatzbereit sind.
Die Feuerwehr gibt folgende acht Tipps für eine möglichst sichere Silvesterfeier:
-Feuerwerkskörper und Raketen sind "Sprengstoff". Lassen Sie Jugendliche unter 18 Jahren nicht damit hantieren.
-Beachten Sie unbedingt die Gebrauchshinweise der Hersteller. Mit wenigen Ausnahmen ist eine Verwendung von Feuerwerk in geschlossenen Räumen verboten.
-Zünden Sie Feuerwerkskörper nur dort, wo dies auch erlaubt ist. Das Abbrennen der Böller in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen ist untersagt. Dieses Verbot gilt auch für Fachwerk- und Reetdachhäuser.
-Nehmen Sie nach dem Anzünden einen ausreichenden Sicherheitsabstand ein. Werfen Sie Feuerwerkskörper und Raketen nicht blindlings weg - und zielen Sie niemals auf Menschen. Zünden Sie nicht gezündete Feuerwerkskörper (Blindgänger) niemals noch einmal.
-Stellen Sie auf keinen Fall Feuerwerkskörper selbst her oder erwerben illegal vertriebenes Feuerwerk. Hierbei kann es zu schwersten Verletzungen kommen!
-Bewahren Sie Feuerwerkskörper so auf, dass keine Selbstentzündung möglich ist. Tragen Sie Feuerwerk niemals am Körper, etwa in Jacken- oder Hosentaschen.
-Schützen Sie Ihre Wohnung in der Silvesternacht vor Brandgefahren. Entfernen Sie Möbel, Hausrat und andere brennbare Gegenstände von Balkonen und Terrassen. Halten Sie Fenster und Türen geschlossen.
-Wählen Sie bei einem Brand oder Unfall sofort den Notruf 112. Nur eine schnelle Meldung bietet Gewähr für effektive Hilfe.
Rückfragen bitte an:
Feuerwehr, Katastrophenschutz und Rettungsdienst
Rheingau-Taunus-Kreis
Kreisbrandmeister
Michael Ehresmann
Telefon: 0176 — 21 60 38 08
E‑Mail: s5@rheingau-taunus.de








