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Klaus-Peter Willsch als Direktkandidat für die Bundestagswahl nominiert
Die CDU im Wahlkreis Rheingau-Taunus/Limburg hat Klaus-Peter Willsch erneut als Direktkandidaten für die Bundestagswahl im September nominiert
Seit 1998 vertritt Klaus-Peter Willsch den Wahlkreis 178 Rheingau-Taunus-Limburg. Nach dem Willen der Delegierten aus dem Bundestagswahlkreis soll der 60-jährige, erfahrene Politiker das auch über den Termin der Bundestagswahl am 26. September 2021 hinaus bleiben. Mit einem überzeugenden Ergebnis von 75,7 % Ja-Stimmen schickten sie ihn bei einer Wahlkreisdelegiertenversammlung in Niedernhausen ins Rennen um die Verteidigung des Direktmandats.
Der Kreisvorsitzende der CDU Limburg-Weilburg, Landtagsabgeordneter Andreas Hofmeister schlug Klaus-Peter Willsch im Namen der Kreisverbände Limburg-Weilburg und Rheingau-Taunus vor. „Klaus-Peter Willsch ist nun seit mehr als 22 Jahren unsere starke und vor allem unabhängige Stimme in Berlin. Er hat sich in dieser Zeit immer für unseren Wahlkreis und die Menschen vor Ort stark gemacht sowie mit großem Sachverstand und Selbstbewusstsein die parlamentarische Arbeit in Berlin gestaltet. Dies wird er auch weiter so tun“, so Hofmeister. Beide Kreisvorstände hatten Willsch einstimmig nominiert.
„Klaus-Peter Willsch ist ein bodenständiger Politiker, der in unserer Heimat fest verankert ist. Von seiner Arbeit in Berlin, sehr guten Vernetzung und seinem Engagement hat die Region erheblich profitiert. Er folgt bei der Ausübung seines Mandats seinem Gewissen und seiner Überzeugung. Auch für seine Gradlinigkeit wurde er regelmäßig mit hervorragenden Wahlergebnissen belohnt. Das strebt die CDU Rheingau-Taunus mit ihrem Kreisvorsitzenden und Zugpferd, Klaus-Peter Willsch, für die Bundestagswahl im Herbst erneut an”, so der Landtagsabgeordnete und Innenminister Peter Beuth, stellvertretender Kreisvorsitzender der CDU Rheingau-Taunus.
Der CDU-Bundestagsabgeordnete Willsch aus Hohenstein ist fünffacher Familienvater und studierter Diplom-Volkswirt. Das prägt auch seine politische Arbeit in Berlin: „Ich lege als Volkswirt natürlich ein besonderes Augenmerk auf die Wirtschafts- und Finanzpolitik unseres Landes. Die solide Haushaltspolitik der letzten Jahre, unsere ‚schwarze Null‘, ermöglicht es nun in der aktuellen Krise weiterhin Geld zu investieren. Wir müssen bei allen finanziellen Ausgaben auch immer an unsere Kinder, die kommenden Generationen, denken. Wir müssen ihnen einen Staatshaushalt hinterlassen, der sie handlungsfähig erhält und frei über ihre Zukunft entscheiden lässt“.
Auch bei den Kommunalwahlen am 14. März hatte die CDU Rheingau-Taunus erfolgreich auf Willsch als Spitzenkandidaten für die Kreistagswahl gesetzt. Er erzielte mit Abstand die höchste Stimmenzahl aller Bewerber um ein Kreistagsmandat. In seiner Heimatgemeinde Hohenstein trat er auf dem letzten Platz (25) der Bewerberliste an und wurde von den Wählern auf den Platz 3 nach vorne gewählt.
Die Wahlkreis-Delegiertenversammlung fand in der Autalhalle Niedernhausen statt und folgte dem für Kreistagssitzungen zugrundeliegenden Hygienekonzept. Die Teilnehmer waren aufgefordert, einen SARS-CoV-2-Antigen-Schnelltest vornehmen. Zusätzlich bot die CDU eine Testung vor Ort im Testcenter Niedernhausen des Arbeiter-Samariter Bundes an. Das Testcenter befindet sich im Gebäudekomplex der Autalhalle. Klaus-Peter Willsch dankte den Delegierten für ihre Testdisziplin und dem ASB-Testcenter als Kooperationspartner für die Verlängerung der Öffnungszeiten. Damit konnte höchstmöglicher Gesundheitsschutz für die Teilnehmer erreicht werden.
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Fast jedes zweite Unternehmen klagt über fehlendes Fachpersonal
Aktuell erleben 45,7 % der Unternehmen in Deutschland eine Behinderung ihrer Geschäftstätigkeit durch fehlendes Fachpersonal. Das zeigt das aktuelle KfW-ifo-Fachkräftebarometer. Durch die wirtschaftliche Abschwächung und die eingetrübten Konjunkturerwartungen haben sich die Arbeitskräftenachfrage und die Fachkräfteknappheit gegenüber dem 3. Quartal zwar leicht abgeschwächt. Aber gegenüber dem Vorjahr hat sich der Fachkräftemangel im Jahr 2022 trotz der weiter lodernden Ukraine-Krise noch einmal verstärkt.
Im Herbst 2022 fehlt es weiterhin in allen Wirtschaftszweigen an fachlich qualifizierten Mitarbeitenden. Spitzenreiter bleibt der Dienstleistungssektor, in dem aktuell jedes zweite Unternehmen über fehlendes Fachpersonal klagt (48,2 %). Es folgt das Verarbeitende Gewerbe mit einer Betroffenheit von 42,1 % der Firmen vor dem Handel (37,6 %) und dem Bau (37 %).
Die deutsche Wirtschaft befindet sich aktuell am Rande einer Rezession. Dennoch stellen zahlreiche Unternehmen weiter ein. Im November waren bei der Bundesagentur für Arbeit 823.000 offene Stellen gemeldet, erheblich mehr als vor Beginn der Corona-Krise. Setzt sich die wirtschaftliche Erholung ab dem Frühjahr nächsten Jahres fort, wird die Arbeitskräftenachfrage wieder stärker steigen. Im Durchschnitt dauert es 5 Monate, bis eine gemeldete offene Stelle besetzt werden kann. Diese so genannte Vakanzzeit stieg im Jahr 2022 steil an, 2021 lag sie noch bei 4 Monaten, 2010 bei 2 Monaten.
Die Arbeitslosen in Deutschland können nur begrenzt dazu beitragen, die offenen Stellen zu besetzen, denn die Hälfte von ihnen ist lediglich als Helfer qualifiziert und bräuchte für 80 % der gemeldeten offen Stellen erst eine Berufsausbildung. 1,3 Millionen arbeitslosen Hilfskräften stehen nur 184.000 gemeldete offene Hilfskraftstellen gegenüber.
Die Zahl der gesamtwirtschaftlich geleisteten Arbeitsstunden ist im Jahr 2022 zwar wieder gestiegen. Sie ist aber niedriger als vor der Corona-Krise, weil die Erwerbstätigen pro Kopf weniger Stunden arbeiten. Die Arbeitsproduktivität je Erwerbstätigen stagnierte in den letzten 5 Jahren fast. Hält dies an, während die Erwerbstätigenzahl demografisch bedingt abnimmt, könnte bereits in 3 bis 4 Jahren eine Phase dauerhaft schrumpfenden Bruttoinlandsprodukts eintreten. Dies wäre von der Wirkung her etwa so, als befände sich Deutschland in einer andauernden Rezession.
„Deutschland steht vor einem demografischen Strukturwandel von historischer Dimension. Bei einem Zuwanderungssaldo von Null würde die Zahl der Einwohner im Erwerbsalter von 20 bis 66 bis 2040 um 9,3 Millionen Personen oder 18 % sinken. Ohne zügiges und ausreichendes Gegensteuern wird die Fachkräfteknappheit daher weiter zunehmen“, sagt Dr. Fritzi Köhler-Geib, Chefvolkswirtin der KfW. „Der demografische Wandel reicht derart weit, dass an mehreren Hebeln gleichzeitig angesetzt werden muss, um den Wohlstand zu sichern und zugleich die großen Herausforderungen zu bewältigen, allen voran die Transformation zur grünen und digitalen Wirtschaft. Vor allem eine Steigerung der Erwerbsbeteiligung aller derjenigen, die schon in Deutschland sind, nämlich von Frauen, älteren Beschäftigten, geringfügig Beschäftigten und Arbeitslosen spielt eine zentrale Rolle. Dazu kommt die Notwendigkeit einer gezielten Zuwanderung in den Arbeitsmarkt. Zudem braucht es eine höhere Arbeitsproduktivität, die den Fachkräftebedarf, dort wo Fachkräfte fehlen, verringert.“
Das KfW-ifo-Fachkräftebarometer erscheint zweimal jährlich, jeweils im Frühsommer und im Herbst. Die aktuelle Ausgabe ist ebenso wie die Studie von KfW Research zum Thema Fachkräftezuwanderung abrufbar unter:
KfW-ifo-Fachkräftebarometer | KfW
Zur Konstruktion und Interpretation des KfW-ifo-Fachkräftebarometers
Für das KfW-ifo-Fachkräftebarometer wertet KfW Research die ifo Konjunkturumfragen aus, aus denen unter anderem auch der bekannte ifo-Geschäftsklimaindex berechnet wird. Im Fachkräftebarometer wird über den Anteil der Unternehmen in Deutschland berichtet, die angeben, dass ihre Geschäftstätigkeit derzeit durch Fachkräftemangel behindert wird. Hierzu werden einmal pro Quartal rund 9.000 Unternehmen aus den Wirtschaftsbereichen Verarbeitendes Gewerbe, Bauhauptgewerbe, Handel sowie Dienstleistungen (ohne Kreditgewerbe, Versicherungen und Staat) befragt, darunter rund 7.500 Mittelständler. Neben einem Gesamtindikator zum Fachkräftemangel in der deutschen Wirtschaft sowie Indikatoren für verschiedene Sektoren und Regionen, können die Daten auch unternehmensgrößenbezogen nach Mittelständlern und Großunternehmen getrennt ausgewertet werden. Dabei zählen grundsätzlich diejenigen Unternehmen zu den Mittelständlern, die nicht mehr als 500 Beschäftigte haben und maximal 50 Mio. EUR Jahresumsatz erzielen. Zur Erhöhung der analytischen Trennschärfe müssen diese quantitativen Abgrenzungen allerdings beim Einzelhandel (maximal 12,5 Mio. EUR Jahresumsatz), beim Bauhauptgewerbe (bis zu 200 Beschäftigte) und bei den Dienstleistungen (maximal 25 Mio. EUR Jahresumsatz) enger gezogen werden. Alle Unternehmen, die mindestens einen dieser Grenzwerte überschreiten, werden als Großunternehmen klassifiziert.
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Sicherheitstipps der Feuerwehr zum Jahreswechsel
Brennende Balkone, Wohnungen oder gar Häuser, Rettungsdiensteinsätze und Unfälle: Den Feuerwehren und Rettungsdiensten steht zu Silvester die arbeitsreichste Nacht des Jahres bevor. Jede Verletzung, die vermieden werden kann, entlastet Rettungsdienst und Notaufnahmen.
Häufig werden Verletzungen und Brände durch den unachtsamen Umgang mit Feuerwerkskörpern verursacht. Nicht geprüfte Knallkörper, illegal eingeführt oder auch selbst gebastelt, stellen eine besondere Gefahr dar. Vor allem Minderjährige sind von Feuerwerkskörpern fasziniert. Erwachsene sollten daher mit ihren Kindern über die Gefahren reden. Wer umsichtig und verantwortungsvoll mit Böllern umgeht, kann als Vorbild so manche schwere Verletzung verhindern.
Viele Freiwillige Feuerwehren bereiten sich auf die Silvesternacht vor. Die ehrenamtlichen Einsatzkräfte verzichten auf Alkohol und feiern teilweise sogar in den Feuerwehrhäusern, damit sie schnell für die Bürgerinnen und Bürger einsatzbereit sind.
Die Feuerwehr gibt folgende acht Tipps für eine möglichst sichere Silvesterfeier:
-Feuerwerkskörper und Raketen sind "Sprengstoff". Lassen Sie Jugendliche unter 18 Jahren nicht damit hantieren.
-Beachten Sie unbedingt die Gebrauchshinweise der Hersteller. Mit wenigen Ausnahmen ist eine Verwendung von Feuerwerk in geschlossenen Räumen verboten.
-Zünden Sie Feuerwerkskörper nur dort, wo dies auch erlaubt ist. Das Abbrennen der Böller in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen ist untersagt. Dieses Verbot gilt auch für Fachwerk- und Reetdachhäuser.
-Nehmen Sie nach dem Anzünden einen ausreichenden Sicherheitsabstand ein. Werfen Sie Feuerwerkskörper und Raketen nicht blindlings weg - und zielen Sie niemals auf Menschen. Zünden Sie nicht gezündete Feuerwerkskörper (Blindgänger) niemals noch einmal.
-Stellen Sie auf keinen Fall Feuerwerkskörper selbst her oder erwerben illegal vertriebenes Feuerwerk. Hierbei kann es zu schwersten Verletzungen kommen!
-Bewahren Sie Feuerwerkskörper so auf, dass keine Selbstentzündung möglich ist. Tragen Sie Feuerwerk niemals am Körper, etwa in Jacken- oder Hosentaschen.
-Schützen Sie Ihre Wohnung in der Silvesternacht vor Brandgefahren. Entfernen Sie Möbel, Hausrat und andere brennbare Gegenstände von Balkonen und Terrassen. Halten Sie Fenster und Türen geschlossen.
-Wählen Sie bei einem Brand oder Unfall sofort den Notruf 112. Nur eine schnelle Meldung bietet Gewähr für effektive Hilfe.
Rückfragen bitte an:
Feuerwehr, Katastrophenschutz und Rettungsdienst
Rheingau-Taunus-Kreis
Kreisbrandmeister
Michael Ehresmann
Telefon: 0176 — 21 60 38 08
E‑Mail: s5@rheingau-taunus.de