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20 Jah­re Pfle­ge­ver­si­che­rungs­ur­teil: Sozi­al­ab­ga­ben sind familienblind

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Der Deut­sche Fami­li­en­ver­band (DFV) erin­nert an das weg­wei­sen­de Urteil zur Pfle­ge­ver­si­che­rung aus dem Jahr 2001, nach dem nicht nur die Bei­trä­ge zur gesetz­li­chen Pfle­ge­ver­si­che­rung, son­dern auch die zur Ren­ten- und Kran­ken­ver­si­che­rung Rück­sicht auf die Leis­tungs­fä­hig­keit der Bei­trags­zah­ler neh­men müssen.

Am 3. April 2001 befand das Bun­des­ver­fas­sungs­ge­richt, dass Eltern mit Unter­halts­pflich­ten für Kin­der nicht genau­so stark in der Pfle­ge­ver­si­che­rung belas­tet wer­den dür­fen wie Kin­der­lo­se. Gleich­zei­tig tru­gen die Rich­ter dem Gesetz­ge­ber auf, auch die Ren­ten- und Kran­ken­ver­si­che­rung fami­li­en­ge­recht aus­zu­ge­stal­ten und Eltern in der akti­ven Fami­li­en­pha­se zu entlasten.

„Das Bun­des­ver­fas­sungs­ge­richt begrün­de­te sein Urteil damit, dass Fami­li­en bereits durch die Erzie­hung von Kin­dern einen ent­schei­den­den Bei­trag zum Sys­tem der Sozi­al­ver­si­che­rung leis­ten“, sagt Sieg­fried Stres­ing, Vize­prä­si­dent des Deut­schen Fami­li­en­ver­bands (DFV). Durch die­sen „gene­ra­ti­ven Bei­trag“ sei­en sie weni­ger leis­tungs­fä­hig als Per­so­nen ohne Auf­wand für Kin­der. Dies nicht zu berück­sich­ti­gen, sei mit dem Grund­ge­setz nicht ver­ein­bar. Stres­ing hebt her­vor, dass es nicht um einen Fami­li­en­las­ten­aus­gleich geht. „Es muss end­lich Schluss sein mit einer Abga­ben­last, die finan­zi­ell weni­ger Leis­tungs­fä­hi­ge wie Fami­li­en unter das Exis­tenz­mi­ni­mum drückt und gleich­zei­tig Ein­kom­men über der Bei­trags­be­mes­sungs­gren­ze, bestimm­te Per­so­nen­grup­pen und Ein­kunfts­ar­ten ganz aus der ‚sozia­len Ver­si­che­rung‘ ent­lässt“, so Stresing.

Mit dem Kin­der­be­rück­sich­ti­gungs-Gesetz vom Janu­ar 2005 mein­te der Gesetz­ge­ber, das Pfle­ge­ver­si­che­rungs­ur­teil umge­setzt zu haben. Er erhob für Kin­der­lo­se einen gerin­gen Zusatz­bei­trag von 0,25 Bei­trags­satz­punk­ten in der Pfle­ge­ver­si­che­rung, anstatt wie im Karls­ru­her Urteil gefor­dert, Eltern in der akti­ven Fami­li­en­pha­se zu ent­las­ten. „Der Gesetz­ge­ber hat einen Ver­fas­sungs­ver­stoß mit einem neu­en Ver­fas­sungs­ver­stoß gere­gelt“, so Stres­ing. „Bis heu­te – 20 Jah­re nach dem Pfle­ge­ver­si­che­rungs­ur­teil – wei­gert sich der Gesetz­ge­ber, eine fami­li­en­ge­rech­te Rege­lung in der Renten‑, Kran­ken- und Pfle­ge­ver­si­che­rung zu fin­den. In 20 Jah­ren wur­de noch nicht ein­mal die vom obers­ten Gericht gefor­der­te Prü­fung durch den Gesetz­ge­ber vor­ge­nom­men, son­dern allein der Regie­rung überlassen!“

Stres­ing führt aus: „Die Sozi­al­ab­ga­ben in Deutsch­land sind fami­li­en­blind. Wer Kin­der erzieht, leis­tet einen unschätz­ba­ren Dienst für den Gene­ra­tio­nen­ver­trag Sozi­al­ver­si­che­rung. Para­do­xer­wei­se wer­den aber Fami­li­en mit hohen Bei­trä­gen und nied­ri­gen Ren­ten abgestraft.“

Hori­zon­ta­ler Ver­gleich zeigt hohe Sozialabgabenbelastung

Der Hori­zon­ta­le Ver­gleich, den der DFV zusam­men mit dem Fami­li­en­bund der Katho­li­ken (FDK) jähr­lich her­aus­bringt, zeigt ein­drück­lich die Wir­kung von Sozi­al­ab­ga­ben und Steu­ern auf das Fami­li­en­ein­kom­men. Eine Fami­lie mit drei Kin­dern zahlt in die Ren­ten- und Kran­ken­ver­si­che­rung genau­so viel ein wie jemand, der kei­ne Unter­halts­pflich­ten für Kin­der zu leis­ten hat. In der Pfle­ge­ver­si­che­rung ist der Zusatz­bei­trag mar­gi­nal höher und wird über den Weg der steu­er­li­chen Abzugs­fä­hig­keit teil­wei­se von allen Steu­er­zah­lern, auch Fami­li­en, mit­fi­nan­ziert. Nimmt man das frei ver­füg­ba­re Ein­kom­men als Maß­stab, so rut­schen Fami­li­en regel­mä­ßig unter das Exis­tenz­mi­ni­mum. Eltern mit drei Kin­dern feh­len bei einem Durch­schnitts­brut­to monat­lich 493 Euro an frei ver­füg­ba­rem Ein­kom­men. Bei vier Kin­dern beläuft sich das Minus auf 942 Euro und bei fünf Kin­dern auf 1.391 Euro. Jeden Monat – trotz Kindergeld.

„Jedes Jahr haben Fami­li­en weni­ger zur Ver­fü­gung. Trotz anders lau­ten­der Aus­sa­gen und Refor­men. Gera­de die Sozi­al­ab­ga­ben sind schuld dar­an, dass Fami­li­en in die Armut abglei­ten“, sagt Stres­ing. „Das ist ein unwür­di­ger Umgang mit den­je­ni­gen, die für die Fort­füh­rung des Gene­ra­tio­nen­ver­trags und somit für den Erhalt der Sozi­al­ver­si­che­rung sorgen.“

Fami­li­en­ge­rech­te Sozi­al­ver­si­che­rung: Fami­li­en ste­hen vor dem Bundesverfassungsgericht

Mehr als 2.000 Fami­li­en bega­ben sich auf den Kla­ge­weg gegen ver­fas­sungs­wid­ri­ge Bei­trä­ge in der Pflege‑, Ren­ten und Kran­ken­ver­si­che­rung und ste­hen nun vor dem Bun­des­ver­fas­sungs­ge­richt. Meh­re­re Ver­fas­sungs­be­schwer­den sind in Karls­ru­he anhän­gig. Die Fami­li­en wer­den durch den DFV und FDK im Rah­men der Eltern­kla­gen-Kam­pa­gne unter­stützt (www.elternklagen.de).

„Stell­ver­tre­tend für Mil­lio­nen ande­re for­dern die­se Fami­li­en nicht mehr und nicht weni­ger als die kon­kre­te Umset­zung der Vor­ga­ben aus dem Pfle­ge­ver­si­che­rungs­ur­teil“, sagt Stres­ing. „Für ver­fas­sungs­ge­mä­ße Bei­trä­ge in der Pflege‑, Ren­ten- und Kran­ken­ver­si­che­rung ist die Anzahl der Kin­der, die in einer Fami­lie betreut wer­den, zu berück­sich­ti­gen. Daher ist ein Kin­der­frei­be­trag wäh­rend der akti­ven Fami­li­en­pha­se zwin­gend notwendig.“

Stres­ing betont, dass der Aus­gleich für Fami­li­en nicht an ande­rer Stel­le erfol­gen darf. „Die Poli­tik zieht immer wie­der gegen eine fami­li­en­ge­rech­te Reform der Sozi­al­ver­si­che­rung mit dem Argu­ment zu Fel­de, dass Fami­li­en bereits in ande­ren Berei­chen des Sozi­al­rechts geför­dert wer­den wür­den. Das ist nicht nur falsch, son­dern wider­spricht dem Urteil aus Karls­ru­he“, so Stres­ing. Ein Sys­tem, das den Fami­li­en ver­fas­sungs­wid­rig in die Tasche greift, um Tei­le davon in Spen­dier­ho­sen­ma­nier zurück­zu­ge­ben, muss nach sei­ner Auf­fas­sung end­lich gestoppt wer­den. Das Bun­des­ver­fas­sungs­ge­richt leg­te 2001 fest, dass der zwi­schen Eltern und kin­der­lo­sen Per­so­nen vor­zu­neh­men­de Aus­gleich nur auf der Bei­trags­sei­te inner­halb des Sys­tems erfol­gen kann.

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Fast jedes zwei­te Unter­neh­men klagt über feh­len­des Fachpersonal

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Aktu­ell erle­ben 45,7 % der Unter­neh­men in Deutsch­land eine Behin­de­rung ihrer Geschäfts­tä­tig­keit durch feh­len­des Fach­per­so­nal. Das zeigt das aktu­el­le KfW-ifo-Fach­kräf­te­ba­ro­me­ter. Durch die wirt­schaft­li­che Abschwä­chung und die ein­ge­trüb­ten Kon­junk­tur­er­war­tun­gen haben sich die Arbeits­kräf­te­nach­fra­ge und die Fach­kräf­te­knapp­heit gegen­über dem 3. Quar­tal zwar leicht abge­schwächt. Aber gegen­über dem Vor­jahr hat sich der Fach­kräf­te­man­gel im Jahr 2022 trotz der wei­ter lodern­den Ukrai­ne-Kri­se noch ein­mal verstärkt.

Im Herbst 2022 fehlt es wei­ter­hin in allen Wirt­schafts­zwei­gen an fach­lich qua­li­fi­zier­ten Mit­ar­bei­ten­den. Spit­zen­rei­ter bleibt der Dienst­leis­tungs­sek­tor, in dem aktu­ell jedes zwei­te Unter­neh­men über feh­len­des Fach­per­so­nal klagt (48,2 %). Es folgt das Ver­ar­bei­ten­de Gewer­be mit einer Betrof­fen­heit von 42,1 % der Fir­men vor dem Han­del (37,6 %) und dem Bau (37 %).

Die deut­sche Wirt­schaft befin­det sich aktu­ell am Ran­de einer Rezes­si­on. Den­noch stel­len zahl­rei­che Unter­neh­men wei­ter ein. Im Novem­ber waren bei der Bun­des­agen­tur für Arbeit 823.000 offe­ne Stel­len gemel­det, erheb­lich mehr als vor Beginn der Coro­na-Kri­se. Setzt sich die wirt­schaft­li­che Erho­lung ab dem Früh­jahr nächs­ten Jah­res fort, wird die Arbeits­kräf­te­nach­fra­ge wie­der stär­ker stei­gen. Im Durch­schnitt dau­ert es 5 Mona­te, bis eine gemel­de­te offe­ne Stel­le besetzt wer­den kann. Die­se so genann­te Vakanz­zeit stieg im Jahr 2022 steil an, 2021 lag sie noch bei 4 Mona­ten, 2010 bei 2 Monaten.

Die Arbeits­lo­sen in Deutsch­land kön­nen nur begrenzt dazu bei­tra­gen, die offe­nen Stel­len zu beset­zen, denn die Hälf­te von ihnen ist ledig­lich als Hel­fer qua­li­fi­ziert und bräuch­te für 80 % der gemel­de­ten offen Stel­len erst eine Berufs­aus­bil­dung. 1,3 Mil­lio­nen arbeits­lo­sen Hilfs­kräf­ten ste­hen nur 184.000 gemel­de­te offe­ne Hilfs­kraft­stel­len gegenüber.

Die Zahl der gesamt­wirt­schaft­lich geleis­te­ten Arbeits­stun­den ist im Jahr 2022 zwar wie­der gestie­gen. Sie ist aber nied­ri­ger als vor der Coro­na-Kri­se, weil die Erwerbs­tä­ti­gen pro Kopf weni­ger Stun­den arbei­ten. Die Arbeits­pro­duk­ti­vi­tät je Erwerbs­tä­ti­gen sta­gnier­te in den letz­ten 5 Jah­ren fast. Hält dies an, wäh­rend die Erwerbs­tä­ti­gen­zahl demo­gra­fisch bedingt abnimmt, könn­te bereits in 3 bis 4 Jah­ren eine Pha­se dau­er­haft schrump­fen­den Brut­to­in­lands­pro­dukts ein­tre­ten.  Dies wäre von der Wir­kung her etwa so, als befän­de sich Deutsch­land in einer andau­ern­den Rezession.

„Deutsch­land steht vor einem demo­gra­fi­schen Struk­tur­wan­del von his­to­ri­scher Dimen­si­on. Bei einem Zuwan­de­rungs­sal­do von Null wür­de die Zahl der Ein­woh­ner im Erwerbs­al­ter von 20 bis 66 bis 2040 um 9,3 Mil­lio­nen Per­so­nen oder 18 % sin­ken. Ohne zügi­ges und aus­rei­chen­des Gegen­steu­ern wird die Fach­kräf­te­knapp­heit daher wei­ter zuneh­men“, sagt Dr. Frit­zi Köh­ler-Geib, Chef­volks­wir­tin der KfW. „Der demo­gra­fi­sche Wan­del reicht der­art weit, dass an meh­re­ren Hebeln gleich­zei­tig ange­setzt wer­den muss, um den Wohl­stand zu sichern und zugleich die gro­ßen Her­aus­for­de­run­gen zu bewäl­ti­gen, allen vor­an die Trans­for­ma­ti­on zur grü­nen und digi­ta­len Wirt­schaft. Vor allem eine Stei­ge­rung der Erwerbs­be­tei­li­gung aller der­je­ni­gen, die schon in Deutsch­land sind, näm­lich von Frau­en, älte­ren Beschäf­tig­ten, gering­fü­gig Beschäf­tig­ten und Arbeits­lo­sen spielt eine zen­tra­le Rol­le. Dazu kommt die Not­wen­dig­keit einer geziel­ten  Zuwan­de­rung in den Arbeits­markt. Zudem braucht es eine höhe­re Arbeits­pro­duk­ti­vi­tät, die den Fach­kräf­te­be­darf, dort wo Fach­kräf­te feh­len, verringert.“

Das KfW-ifo-Fach­kräf­te­ba­ro­me­ter erscheint zwei­mal jähr­lich, jeweils im Früh­som­mer und im Herbst. Die aktu­el­le Aus­ga­be ist eben­so wie die Stu­die von KfW Rese­arch zum The­ma Fach­kräf­te­zu­wan­de­rung abruf­bar unter:

KfW-ifo-Fach­kräf­te­ba­ro­me­ter | KfW

Zur Kon­struk­ti­on und Inter­pre­ta­ti­on des KfW-ifo-Fachkräftebarometers

Für das KfW-ifo-Fach­kräf­te­ba­ro­me­ter wer­tet KfW Rese­arch die ifo Kon­junk­tur­um­fra­gen aus, aus denen unter ande­rem auch der bekann­te ifo-Geschäfts­kli­ma­in­dex berech­net wird. Im Fach­kräf­te­ba­ro­me­ter wird über den Anteil der Unter­neh­men in Deutsch­land berich­tet, die ange­ben, dass ihre Geschäfts­tä­tig­keit der­zeit durch Fach­kräf­te­man­gel behin­dert wird. Hier­zu wer­den ein­mal pro Quar­tal rund 9.000 Unter­neh­men aus den Wirt­schafts­be­rei­chen Ver­ar­bei­ten­des Gewer­be, Bau­haupt­ge­wer­be, Han­del sowie Dienst­leis­tun­gen (ohne Kre­dit­ge­wer­be, Ver­si­che­run­gen und Staat) befragt, dar­un­ter rund 7.500 Mit­tel­ständ­ler. Neben einem Gesamt­in­di­ka­tor zum Fach­kräf­te­man­gel in der deut­schen Wirt­schaft sowie Indi­ka­to­ren für ver­schie­de­ne Sek­to­ren und Regio­nen, kön­nen die Daten auch unter­neh­mens­grö­ßen­be­zo­gen nach Mit­tel­ständ­lern und Groß­un­ter­neh­men getrennt aus­ge­wer­tet wer­den. Dabei zäh­len grund­sätz­lich die­je­ni­gen Unter­neh­men zu den Mit­tel­ständ­lern, die nicht mehr als 500 Beschäf­tig­te haben und maxi­mal 50 Mio. EUR Jah­res­um­satz erzie­len. Zur Erhö­hung der ana­ly­ti­schen Trenn­schär­fe müs­sen die­se quan­ti­ta­ti­ven Abgren­zun­gen aller­dings beim Ein­zel­han­del (maxi­mal 12,5 Mio. EUR Jah­res­um­satz), beim Bau­haupt­ge­wer­be (bis zu 200 Beschäf­tig­te) und bei den Dienst­leis­tun­gen (maxi­mal 25 Mio. EUR Jah­res­um­satz) enger gezo­gen wer­den. Alle Unter­neh­men, die min­des­tens einen die­ser Grenz­wer­te über­schrei­ten, wer­den als Groß­un­ter­neh­men klassifiziert.

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Sicher­heits­tipps der Feu­er­wehr zum Jahreswechsel

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Bren­nen­de Bal­ko­ne, Woh­nun­gen oder gar Häu­ser, Ret­tungs­dien­st­ein­sät­ze und Unfäl­le: Den Feu­er­weh­ren und Ret­tungs­diens­ten steht zu Sil­ves­ter die arbeits­reichs­te Nacht des Jah­res bevor. Jede Ver­let­zung, die ver­mie­den wer­den kann, ent­las­tet Ret­tungs­dienst und Notaufnahmen.

Häu­fig wer­den Ver­let­zun­gen und Brän­de durch den unacht­sa­men Umgang mit Feu­er­werks­kör­pern ver­ur­sacht. Nicht geprüf­te Knall­kör­per, ille­gal ein­ge­führt oder auch selbst gebas­telt, stel­len eine beson­de­re Gefahr dar. Vor allem Min­der­jäh­ri­ge sind von Feu­er­werks­kör­pern fas­zi­niert. Erwach­se­ne soll­ten daher mit ihren Kin­dern über die Gefah­ren reden. Wer umsich­tig und ver­ant­wor­tungs­voll mit Böl­lern umgeht, kann als Vor­bild so man­che schwe­re Ver­let­zung verhindern.

Vie­le Frei­wil­li­ge Feu­er­weh­ren berei­ten sich auf die Sil­ves­ter­nacht vor. Die ehren­amt­li­chen Ein­satz­kräf­te ver­zich­ten auf Alko­hol und fei­ern teil­wei­se sogar in den Feu­er­wehr­häu­sern, damit sie schnell für die Bür­ge­rin­nen und Bür­ger ein­satz­be­reit sind.

Die Feu­er­wehr gibt fol­gen­de acht Tipps für eine mög­lichst siche­re Silvesterfeier:

   -Feuerwerkskörper und Raketen sind "Sprengstoff". Lassen Sie 
Jugendliche unter 18 Jahren nicht damit hantieren.
   -Beachten Sie unbedingt die Gebrauchshinweise der Hersteller. Mit 
wenigen Ausnahmen ist eine Verwendung von Feuerwerk in geschlossenen 
Räumen verboten.
   -Zünden Sie Feuerwerkskörper nur dort, wo dies auch erlaubt ist. 
Das Abbrennen der Böller in unmittelbarer Nähe von Kirchen, 
Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen ist untersagt. Dieses Verbot
gilt auch für Fachwerk- und Reetdachhäuser.
   -Nehmen Sie nach dem Anzünden einen ausreichenden 
Sicherheitsabstand ein. Werfen Sie Feuerwerkskörper und Raketen nicht
blindlings weg - und zielen Sie niemals auf Menschen. Zünden Sie 
nicht gezündete Feuerwerkskörper (Blindgänger) niemals noch einmal.
   -Stellen Sie auf keinen Fall Feuerwerkskörper selbst her oder 
erwerben illegal vertriebenes Feuerwerk. Hierbei kann es zu 
schwersten Verletzungen kommen!
   -Bewahren Sie Feuerwerkskörper so auf, dass keine Selbstentzündung
möglich ist. Tragen Sie Feuerwerk niemals am Körper, etwa in Jacken- 
oder Hosentaschen.
   -Schützen Sie Ihre Wohnung in der Silvesternacht vor 
Brandgefahren. Entfernen Sie Möbel, Hausrat und andere brennbare 
Gegenstände von Balkonen und Terrassen. Halten Sie Fenster und Türen 
geschlossen.
   -Wählen Sie bei einem Brand oder Unfall sofort den Notruf 112. Nur
eine schnelle Meldung bietet Gewähr für effektive Hilfe.

Rück­fra­gen bit­te an:

Feu­er­wehr, Kata­stro­phen­schutz und Ret­tungs­dienst
Rhein­gau-Tau­nus-Kreis
Kreis­brand­meis­ter
Micha­el Ehres­mann
Tele­fon: 0176 — 21 60 38 08
E‑Mail: s5@rheingau-taunus.de

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