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20 Jahre Pflegeversicherungsurteil: Sozialabgaben sind familienblind
Der Deutsche Familienverband (DFV) erinnert an das wegweisende Urteil zur Pflegeversicherung aus dem Jahr 2001, nach dem nicht nur die Beiträge zur gesetzlichen Pflegeversicherung, sondern auch die zur Renten- und Krankenversicherung Rücksicht auf die Leistungsfähigkeit der Beitragszahler nehmen müssen.
Am 3. April 2001 befand das Bundesverfassungsgericht, dass Eltern mit Unterhaltspflichten für Kinder nicht genauso stark in der Pflegeversicherung belastet werden dürfen wie Kinderlose. Gleichzeitig trugen die Richter dem Gesetzgeber auf, auch die Renten- und Krankenversicherung familiengerecht auszugestalten und Eltern in der aktiven Familienphase zu entlasten.
„Das Bundesverfassungsgericht begründete sein Urteil damit, dass Familien bereits durch die Erziehung von Kindern einen entscheidenden Beitrag zum System der Sozialversicherung leisten“, sagt Siegfried Stresing, Vizepräsident des Deutschen Familienverbands (DFV). Durch diesen „generativen Beitrag“ seien sie weniger leistungsfähig als Personen ohne Aufwand für Kinder. Dies nicht zu berücksichtigen, sei mit dem Grundgesetz nicht vereinbar. Stresing hebt hervor, dass es nicht um einen Familienlastenausgleich geht. „Es muss endlich Schluss sein mit einer Abgabenlast, die finanziell weniger Leistungsfähige wie Familien unter das Existenzminimum drückt und gleichzeitig Einkommen über der Beitragsbemessungsgrenze, bestimmte Personengruppen und Einkunftsarten ganz aus der ‚sozialen Versicherung‘ entlässt“, so Stresing.
Mit dem Kinderberücksichtigungs-Gesetz vom Januar 2005 meinte der Gesetzgeber, das Pflegeversicherungsurteil umgesetzt zu haben. Er erhob für Kinderlose einen geringen Zusatzbeitrag von 0,25 Beitragssatzpunkten in der Pflegeversicherung, anstatt wie im Karlsruher Urteil gefordert, Eltern in der aktiven Familienphase zu entlasten. „Der Gesetzgeber hat einen Verfassungsverstoß mit einem neuen Verfassungsverstoß geregelt“, so Stresing. „Bis heute – 20 Jahre nach dem Pflegeversicherungsurteil – weigert sich der Gesetzgeber, eine familiengerechte Regelung in der Renten‑, Kranken- und Pflegeversicherung zu finden. In 20 Jahren wurde noch nicht einmal die vom obersten Gericht geforderte Prüfung durch den Gesetzgeber vorgenommen, sondern allein der Regierung überlassen!“
Stresing führt aus: „Die Sozialabgaben in Deutschland sind familienblind. Wer Kinder erzieht, leistet einen unschätzbaren Dienst für den Generationenvertrag Sozialversicherung. Paradoxerweise werden aber Familien mit hohen Beiträgen und niedrigen Renten abgestraft.“
Horizontaler Vergleich zeigt hohe Sozialabgabenbelastung
Der Horizontale Vergleich, den der DFV zusammen mit dem Familienbund der Katholiken (FDK) jährlich herausbringt, zeigt eindrücklich die Wirkung von Sozialabgaben und Steuern auf das Familieneinkommen. Eine Familie mit drei Kindern zahlt in die Renten- und Krankenversicherung genauso viel ein wie jemand, der keine Unterhaltspflichten für Kinder zu leisten hat. In der Pflegeversicherung ist der Zusatzbeitrag marginal höher und wird über den Weg der steuerlichen Abzugsfähigkeit teilweise von allen Steuerzahlern, auch Familien, mitfinanziert. Nimmt man das frei verfügbare Einkommen als Maßstab, so rutschen Familien regelmäßig unter das Existenzminimum. Eltern mit drei Kindern fehlen bei einem Durchschnittsbrutto monatlich 493 Euro an frei verfügbarem Einkommen. Bei vier Kindern beläuft sich das Minus auf 942 Euro und bei fünf Kindern auf 1.391 Euro. Jeden Monat – trotz Kindergeld.
„Jedes Jahr haben Familien weniger zur Verfügung. Trotz anders lautender Aussagen und Reformen. Gerade die Sozialabgaben sind schuld daran, dass Familien in die Armut abgleiten“, sagt Stresing. „Das ist ein unwürdiger Umgang mit denjenigen, die für die Fortführung des Generationenvertrags und somit für den Erhalt der Sozialversicherung sorgen.“
Familiengerechte Sozialversicherung: Familien stehen vor dem Bundesverfassungsgericht
Mehr als 2.000 Familien begaben sich auf den Klageweg gegen verfassungswidrige Beiträge in der Pflege‑, Renten und Krankenversicherung und stehen nun vor dem Bundesverfassungsgericht. Mehrere Verfassungsbeschwerden sind in Karlsruhe anhängig. Die Familien werden durch den DFV und FDK im Rahmen der Elternklagen-Kampagne unterstützt (www.elternklagen.de).
„Stellvertretend für Millionen andere fordern diese Familien nicht mehr und nicht weniger als die konkrete Umsetzung der Vorgaben aus dem Pflegeversicherungsurteil“, sagt Stresing. „Für verfassungsgemäße Beiträge in der Pflege‑, Renten- und Krankenversicherung ist die Anzahl der Kinder, die in einer Familie betreut werden, zu berücksichtigen. Daher ist ein Kinderfreibetrag während der aktiven Familienphase zwingend notwendig.“
Stresing betont, dass der Ausgleich für Familien nicht an anderer Stelle erfolgen darf. „Die Politik zieht immer wieder gegen eine familiengerechte Reform der Sozialversicherung mit dem Argument zu Felde, dass Familien bereits in anderen Bereichen des Sozialrechts gefördert werden würden. Das ist nicht nur falsch, sondern widerspricht dem Urteil aus Karlsruhe“, so Stresing. Ein System, das den Familien verfassungswidrig in die Tasche greift, um Teile davon in Spendierhosenmanier zurückzugeben, muss nach seiner Auffassung endlich gestoppt werden. Das Bundesverfassungsgericht legte 2001 fest, dass der zwischen Eltern und kinderlosen Personen vorzunehmende Ausgleich nur auf der Beitragsseite innerhalb des Systems erfolgen kann.
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Fast jedes zweite Unternehmen klagt über fehlendes Fachpersonal
Aktuell erleben 45,7 % der Unternehmen in Deutschland eine Behinderung ihrer Geschäftstätigkeit durch fehlendes Fachpersonal. Das zeigt das aktuelle KfW-ifo-Fachkräftebarometer. Durch die wirtschaftliche Abschwächung und die eingetrübten Konjunkturerwartungen haben sich die Arbeitskräftenachfrage und die Fachkräfteknappheit gegenüber dem 3. Quartal zwar leicht abgeschwächt. Aber gegenüber dem Vorjahr hat sich der Fachkräftemangel im Jahr 2022 trotz der weiter lodernden Ukraine-Krise noch einmal verstärkt.
Im Herbst 2022 fehlt es weiterhin in allen Wirtschaftszweigen an fachlich qualifizierten Mitarbeitenden. Spitzenreiter bleibt der Dienstleistungssektor, in dem aktuell jedes zweite Unternehmen über fehlendes Fachpersonal klagt (48,2 %). Es folgt das Verarbeitende Gewerbe mit einer Betroffenheit von 42,1 % der Firmen vor dem Handel (37,6 %) und dem Bau (37 %).
Die deutsche Wirtschaft befindet sich aktuell am Rande einer Rezession. Dennoch stellen zahlreiche Unternehmen weiter ein. Im November waren bei der Bundesagentur für Arbeit 823.000 offene Stellen gemeldet, erheblich mehr als vor Beginn der Corona-Krise. Setzt sich die wirtschaftliche Erholung ab dem Frühjahr nächsten Jahres fort, wird die Arbeitskräftenachfrage wieder stärker steigen. Im Durchschnitt dauert es 5 Monate, bis eine gemeldete offene Stelle besetzt werden kann. Diese so genannte Vakanzzeit stieg im Jahr 2022 steil an, 2021 lag sie noch bei 4 Monaten, 2010 bei 2 Monaten.
Die Arbeitslosen in Deutschland können nur begrenzt dazu beitragen, die offenen Stellen zu besetzen, denn die Hälfte von ihnen ist lediglich als Helfer qualifiziert und bräuchte für 80 % der gemeldeten offen Stellen erst eine Berufsausbildung. 1,3 Millionen arbeitslosen Hilfskräften stehen nur 184.000 gemeldete offene Hilfskraftstellen gegenüber.
Die Zahl der gesamtwirtschaftlich geleisteten Arbeitsstunden ist im Jahr 2022 zwar wieder gestiegen. Sie ist aber niedriger als vor der Corona-Krise, weil die Erwerbstätigen pro Kopf weniger Stunden arbeiten. Die Arbeitsproduktivität je Erwerbstätigen stagnierte in den letzten 5 Jahren fast. Hält dies an, während die Erwerbstätigenzahl demografisch bedingt abnimmt, könnte bereits in 3 bis 4 Jahren eine Phase dauerhaft schrumpfenden Bruttoinlandsprodukts eintreten. Dies wäre von der Wirkung her etwa so, als befände sich Deutschland in einer andauernden Rezession.
„Deutschland steht vor einem demografischen Strukturwandel von historischer Dimension. Bei einem Zuwanderungssaldo von Null würde die Zahl der Einwohner im Erwerbsalter von 20 bis 66 bis 2040 um 9,3 Millionen Personen oder 18 % sinken. Ohne zügiges und ausreichendes Gegensteuern wird die Fachkräfteknappheit daher weiter zunehmen“, sagt Dr. Fritzi Köhler-Geib, Chefvolkswirtin der KfW. „Der demografische Wandel reicht derart weit, dass an mehreren Hebeln gleichzeitig angesetzt werden muss, um den Wohlstand zu sichern und zugleich die großen Herausforderungen zu bewältigen, allen voran die Transformation zur grünen und digitalen Wirtschaft. Vor allem eine Steigerung der Erwerbsbeteiligung aller derjenigen, die schon in Deutschland sind, nämlich von Frauen, älteren Beschäftigten, geringfügig Beschäftigten und Arbeitslosen spielt eine zentrale Rolle. Dazu kommt die Notwendigkeit einer gezielten Zuwanderung in den Arbeitsmarkt. Zudem braucht es eine höhere Arbeitsproduktivität, die den Fachkräftebedarf, dort wo Fachkräfte fehlen, verringert.“
Das KfW-ifo-Fachkräftebarometer erscheint zweimal jährlich, jeweils im Frühsommer und im Herbst. Die aktuelle Ausgabe ist ebenso wie die Studie von KfW Research zum Thema Fachkräftezuwanderung abrufbar unter:
KfW-ifo-Fachkräftebarometer | KfW
Zur Konstruktion und Interpretation des KfW-ifo-Fachkräftebarometers
Für das KfW-ifo-Fachkräftebarometer wertet KfW Research die ifo Konjunkturumfragen aus, aus denen unter anderem auch der bekannte ifo-Geschäftsklimaindex berechnet wird. Im Fachkräftebarometer wird über den Anteil der Unternehmen in Deutschland berichtet, die angeben, dass ihre Geschäftstätigkeit derzeit durch Fachkräftemangel behindert wird. Hierzu werden einmal pro Quartal rund 9.000 Unternehmen aus den Wirtschaftsbereichen Verarbeitendes Gewerbe, Bauhauptgewerbe, Handel sowie Dienstleistungen (ohne Kreditgewerbe, Versicherungen und Staat) befragt, darunter rund 7.500 Mittelständler. Neben einem Gesamtindikator zum Fachkräftemangel in der deutschen Wirtschaft sowie Indikatoren für verschiedene Sektoren und Regionen, können die Daten auch unternehmensgrößenbezogen nach Mittelständlern und Großunternehmen getrennt ausgewertet werden. Dabei zählen grundsätzlich diejenigen Unternehmen zu den Mittelständlern, die nicht mehr als 500 Beschäftigte haben und maximal 50 Mio. EUR Jahresumsatz erzielen. Zur Erhöhung der analytischen Trennschärfe müssen diese quantitativen Abgrenzungen allerdings beim Einzelhandel (maximal 12,5 Mio. EUR Jahresumsatz), beim Bauhauptgewerbe (bis zu 200 Beschäftigte) und bei den Dienstleistungen (maximal 25 Mio. EUR Jahresumsatz) enger gezogen werden. Alle Unternehmen, die mindestens einen dieser Grenzwerte überschreiten, werden als Großunternehmen klassifiziert.
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Sicherheitstipps der Feuerwehr zum Jahreswechsel
Brennende Balkone, Wohnungen oder gar Häuser, Rettungsdiensteinsätze und Unfälle: Den Feuerwehren und Rettungsdiensten steht zu Silvester die arbeitsreichste Nacht des Jahres bevor. Jede Verletzung, die vermieden werden kann, entlastet Rettungsdienst und Notaufnahmen.
Häufig werden Verletzungen und Brände durch den unachtsamen Umgang mit Feuerwerkskörpern verursacht. Nicht geprüfte Knallkörper, illegal eingeführt oder auch selbst gebastelt, stellen eine besondere Gefahr dar. Vor allem Minderjährige sind von Feuerwerkskörpern fasziniert. Erwachsene sollten daher mit ihren Kindern über die Gefahren reden. Wer umsichtig und verantwortungsvoll mit Böllern umgeht, kann als Vorbild so manche schwere Verletzung verhindern.
Viele Freiwillige Feuerwehren bereiten sich auf die Silvesternacht vor. Die ehrenamtlichen Einsatzkräfte verzichten auf Alkohol und feiern teilweise sogar in den Feuerwehrhäusern, damit sie schnell für die Bürgerinnen und Bürger einsatzbereit sind.
Die Feuerwehr gibt folgende acht Tipps für eine möglichst sichere Silvesterfeier:
-Feuerwerkskörper und Raketen sind "Sprengstoff". Lassen Sie Jugendliche unter 18 Jahren nicht damit hantieren.
-Beachten Sie unbedingt die Gebrauchshinweise der Hersteller. Mit wenigen Ausnahmen ist eine Verwendung von Feuerwerk in geschlossenen Räumen verboten.
-Zünden Sie Feuerwerkskörper nur dort, wo dies auch erlaubt ist. Das Abbrennen der Böller in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen ist untersagt. Dieses Verbot gilt auch für Fachwerk- und Reetdachhäuser.
-Nehmen Sie nach dem Anzünden einen ausreichenden Sicherheitsabstand ein. Werfen Sie Feuerwerkskörper und Raketen nicht blindlings weg - und zielen Sie niemals auf Menschen. Zünden Sie nicht gezündete Feuerwerkskörper (Blindgänger) niemals noch einmal.
-Stellen Sie auf keinen Fall Feuerwerkskörper selbst her oder erwerben illegal vertriebenes Feuerwerk. Hierbei kann es zu schwersten Verletzungen kommen!
-Bewahren Sie Feuerwerkskörper so auf, dass keine Selbstentzündung möglich ist. Tragen Sie Feuerwerk niemals am Körper, etwa in Jacken- oder Hosentaschen.
-Schützen Sie Ihre Wohnung in der Silvesternacht vor Brandgefahren. Entfernen Sie Möbel, Hausrat und andere brennbare Gegenstände von Balkonen und Terrassen. Halten Sie Fenster und Türen geschlossen.
-Wählen Sie bei einem Brand oder Unfall sofort den Notruf 112. Nur eine schnelle Meldung bietet Gewähr für effektive Hilfe.
Rückfragen bitte an:
Feuerwehr, Katastrophenschutz und Rettungsdienst
Rheingau-Taunus-Kreis
Kreisbrandmeister
Michael Ehresmann
Telefon: 0176 — 21 60 38 08
E‑Mail: s5@rheingau-taunus.de