Politik
Der Schutz unseres Wassers ist nicht verhandelbar

Zum Weltwassertag am 22. März unter dem Motto „Wert des Wassers“ erklärt Dr. Bettina Hoffmann, Sprecherin für Umweltpolitik und Umweltgesundheit:
Wasser ist unser wertvollstes Lebensmittel. In Deutschland sind wir es gewohnt, dass wir zu jeder Zeit sauberes Trinkwasser aus dem Wasserhahn bekommen. Doch auch bei uns gerät die Ressource Wasser immer stärker unter Druck. Die Bundesregierung muss jetzt Vorsorge dafür treffen, damit wir auch in Zukunft überall sauberes und bezahlbares Wasser haben.
Nitrat, Waschmittelrückstände, Medikamentenreste: Immer mehr Schadstoffe aus einer Vielzahl von Quellen belasten Grundwasser, Bäche und Flüsse. Die Klimakrise verschärft das Problem. Ein Dürresommer folgt auf den nächsten und schon jetzt zeichnen sich Nutzungskonflikte um unser Wasser ab.
Notwendig ist ein klarer rechtlicher Rahmen für ein nachhaltiges Wassermanagement. Es braucht einen Vorrang der öffentlichen Wasserversorgung gegenüber gewerblicher Nutzung. Mit einem Verursacherfonds und einer Reform der Abwasserabgabe gilt es, eine faire Verteilung der Wasserkosten zu schaffen.
Die Bundesregierung muss unser Wasser besser vor Umweltgiften schützen. Die Verbraucherinnen und Verbraucher müssen sich darauf verlassen können, dass die von ihnen gekauften und eingesetzten Produkte umweltverträglich sind. Besonders schädliche und schwer abbaubare Stoffe dürfen nicht länger eingesetzt werden, dafür braucht es klare gesetzliche Vorgaben.

Lokal
Klaus-Peter Willsch als Direktkandidat für die Bundestagswahl nominiert

Die CDU im Wahlkreis Rheingau-Taunus/Limburg hat Klaus-Peter Willsch erneut als Direktkandidaten für die Bundestagswahl im September nominiert
Seit 1998 vertritt Klaus-Peter Willsch den Wahlkreis 178 Rheingau-Taunus-Limburg. Nach dem Willen der Delegierten aus dem Bundestagswahlkreis soll der 60-jährige, erfahrene Politiker das auch über den Termin der Bundestagswahl am 26. September 2021 hinaus bleiben. Mit einem überzeugenden Ergebnis von 75,7 % Ja-Stimmen schickten sie ihn bei einer Wahlkreisdelegiertenversammlung in Niedernhausen ins Rennen um die Verteidigung des Direktmandats.
Der Kreisvorsitzende der CDU Limburg-Weilburg, Landtagsabgeordneter Andreas Hofmeister schlug Klaus-Peter Willsch im Namen der Kreisverbände Limburg-Weilburg und Rheingau-Taunus vor. „Klaus-Peter Willsch ist nun seit mehr als 22 Jahren unsere starke und vor allem unabhängige Stimme in Berlin. Er hat sich in dieser Zeit immer für unseren Wahlkreis und die Menschen vor Ort stark gemacht sowie mit großem Sachverstand und Selbstbewusstsein die parlamentarische Arbeit in Berlin gestaltet. Dies wird er auch weiter so tun“, so Hofmeister. Beide Kreisvorstände hatten Willsch einstimmig nominiert.
„Klaus-Peter Willsch ist ein bodenständiger Politiker, der in unserer Heimat fest verankert ist. Von seiner Arbeit in Berlin, sehr guten Vernetzung und seinem Engagement hat die Region erheblich profitiert. Er folgt bei der Ausübung seines Mandats seinem Gewissen und seiner Überzeugung. Auch für seine Gradlinigkeit wurde er regelmäßig mit hervorragenden Wahlergebnissen belohnt. Das strebt die CDU Rheingau-Taunus mit ihrem Kreisvorsitzenden und Zugpferd, Klaus-Peter Willsch, für die Bundestagswahl im Herbst erneut an”, so der Landtagsabgeordnete und Innenminister Peter Beuth, stellvertretender Kreisvorsitzender der CDU Rheingau-Taunus.
Der CDU-Bundestagsabgeordnete Willsch aus Hohenstein ist fünffacher Familienvater und studierter Diplom-Volkswirt. Das prägt auch seine politische Arbeit in Berlin: „Ich lege als Volkswirt natürlich ein besonderes Augenmerk auf die Wirtschafts- und Finanzpolitik unseres Landes. Die solide Haushaltspolitik der letzten Jahre, unsere ‚schwarze Null‘, ermöglicht es nun in der aktuellen Krise weiterhin Geld zu investieren. Wir müssen bei allen finanziellen Ausgaben auch immer an unsere Kinder, die kommenden Generationen, denken. Wir müssen ihnen einen Staatshaushalt hinterlassen, der sie handlungsfähig erhält und frei über ihre Zukunft entscheiden lässt“.
Auch bei den Kommunalwahlen am 14. März hatte die CDU Rheingau-Taunus erfolgreich auf Willsch als Spitzenkandidaten für die Kreistagswahl gesetzt. Er erzielte mit Abstand die höchste Stimmenzahl aller Bewerber um ein Kreistagsmandat. In seiner Heimatgemeinde Hohenstein trat er auf dem letzten Platz (25) der Bewerberliste an und wurde von den Wählern auf den Platz 3 nach vorne gewählt.
Die Wahlkreis-Delegiertenversammlung fand in der Autalhalle Niedernhausen statt und folgte dem für Kreistagssitzungen zugrundeliegenden Hygienekonzept. Die Teilnehmer waren aufgefordert, einen SARS-CoV-2-Antigen-Schnelltest vornehmen. Zusätzlich bot die CDU eine Testung vor Ort im Testcenter Niedernhausen des Arbeiter-Samariter Bundes an. Das Testcenter befindet sich im Gebäudekomplex der Autalhalle. Klaus-Peter Willsch dankte den Delegierten für ihre Testdisziplin und dem ASB-Testcenter als Kooperationspartner für die Verlängerung der Öffnungszeiten. Damit konnte höchstmöglicher Gesundheitsschutz für die Teilnehmer erreicht werden.
Lokal
20 Jahre Pflegeversicherungsurteil: Sozialabgaben sind familienblind

Der Deutsche Familienverband (DFV) erinnert an das wegweisende Urteil zur Pflegeversicherung aus dem Jahr 2001, nach dem nicht nur die Beiträge zur gesetzlichen Pflegeversicherung, sondern auch die zur Renten- und Krankenversicherung Rücksicht auf die Leistungsfähigkeit der Beitragszahler nehmen müssen.
Am 3. April 2001 befand das Bundesverfassungsgericht, dass Eltern mit Unterhaltspflichten für Kinder nicht genauso stark in der Pflegeversicherung belastet werden dürfen wie Kinderlose. Gleichzeitig trugen die Richter dem Gesetzgeber auf, auch die Renten- und Krankenversicherung familiengerecht auszugestalten und Eltern in der aktiven Familienphase zu entlasten.
„Das Bundesverfassungsgericht begründete sein Urteil damit, dass Familien bereits durch die Erziehung von Kindern einen entscheidenden Beitrag zum System der Sozialversicherung leisten“, sagt Siegfried Stresing, Vizepräsident des Deutschen Familienverbands (DFV). Durch diesen „generativen Beitrag“ seien sie weniger leistungsfähig als Personen ohne Aufwand für Kinder. Dies nicht zu berücksichtigen, sei mit dem Grundgesetz nicht vereinbar. Stresing hebt hervor, dass es nicht um einen Familienlastenausgleich geht. „Es muss endlich Schluss sein mit einer Abgabenlast, die finanziell weniger Leistungsfähige wie Familien unter das Existenzminimum drückt und gleichzeitig Einkommen über der Beitragsbemessungsgrenze, bestimmte Personengruppen und Einkunftsarten ganz aus der ‚sozialen Versicherung‘ entlässt“, so Stresing.
Mit dem Kinderberücksichtigungs-Gesetz vom Januar 2005 meinte der Gesetzgeber, das Pflegeversicherungsurteil umgesetzt zu haben. Er erhob für Kinderlose einen geringen Zusatzbeitrag von 0,25 Beitragssatzpunkten in der Pflegeversicherung, anstatt wie im Karlsruher Urteil gefordert, Eltern in der aktiven Familienphase zu entlasten. „Der Gesetzgeber hat einen Verfassungsverstoß mit einem neuen Verfassungsverstoß geregelt“, so Stresing. „Bis heute – 20 Jahre nach dem Pflegeversicherungsurteil – weigert sich der Gesetzgeber, eine familiengerechte Regelung in der Renten‑, Kranken- und Pflegeversicherung zu finden. In 20 Jahren wurde noch nicht einmal die vom obersten Gericht geforderte Prüfung durch den Gesetzgeber vorgenommen, sondern allein der Regierung überlassen!“
Stresing führt aus: „Die Sozialabgaben in Deutschland sind familienblind. Wer Kinder erzieht, leistet einen unschätzbaren Dienst für den Generationenvertrag Sozialversicherung. Paradoxerweise werden aber Familien mit hohen Beiträgen und niedrigen Renten abgestraft.“
Horizontaler Vergleich zeigt hohe Sozialabgabenbelastung
Der Horizontale Vergleich, den der DFV zusammen mit dem Familienbund der Katholiken (FDK) jährlich herausbringt, zeigt eindrücklich die Wirkung von Sozialabgaben und Steuern auf das Familieneinkommen. Eine Familie mit drei Kindern zahlt in die Renten- und Krankenversicherung genauso viel ein wie jemand, der keine Unterhaltspflichten für Kinder zu leisten hat. In der Pflegeversicherung ist der Zusatzbeitrag marginal höher und wird über den Weg der steuerlichen Abzugsfähigkeit teilweise von allen Steuerzahlern, auch Familien, mitfinanziert. Nimmt man das frei verfügbare Einkommen als Maßstab, so rutschen Familien regelmäßig unter das Existenzminimum. Eltern mit drei Kindern fehlen bei einem Durchschnittsbrutto monatlich 493 Euro an frei verfügbarem Einkommen. Bei vier Kindern beläuft sich das Minus auf 942 Euro und bei fünf Kindern auf 1.391 Euro. Jeden Monat – trotz Kindergeld.
„Jedes Jahr haben Familien weniger zur Verfügung. Trotz anders lautender Aussagen und Reformen. Gerade die Sozialabgaben sind schuld daran, dass Familien in die Armut abgleiten“, sagt Stresing. „Das ist ein unwürdiger Umgang mit denjenigen, die für die Fortführung des Generationenvertrags und somit für den Erhalt der Sozialversicherung sorgen.“
Familiengerechte Sozialversicherung: Familien stehen vor dem Bundesverfassungsgericht
Mehr als 2.000 Familien begaben sich auf den Klageweg gegen verfassungswidrige Beiträge in der Pflege‑, Renten und Krankenversicherung und stehen nun vor dem Bundesverfassungsgericht. Mehrere Verfassungsbeschwerden sind in Karlsruhe anhängig. Die Familien werden durch den DFV und FDK im Rahmen der Elternklagen-Kampagne unterstützt (www.elternklagen.de).
„Stellvertretend für Millionen andere fordern diese Familien nicht mehr und nicht weniger als die konkrete Umsetzung der Vorgaben aus dem Pflegeversicherungsurteil“, sagt Stresing. „Für verfassungsgemäße Beiträge in der Pflege‑, Renten- und Krankenversicherung ist die Anzahl der Kinder, die in einer Familie betreut werden, zu berücksichtigen. Daher ist ein Kinderfreibetrag während der aktiven Familienphase zwingend notwendig.“
Stresing betont, dass der Ausgleich für Familien nicht an anderer Stelle erfolgen darf. „Die Politik zieht immer wieder gegen eine familiengerechte Reform der Sozialversicherung mit dem Argument zu Felde, dass Familien bereits in anderen Bereichen des Sozialrechts gefördert werden würden. Das ist nicht nur falsch, sondern widerspricht dem Urteil aus Karlsruhe“, so Stresing. Ein System, das den Familien verfassungswidrig in die Tasche greift, um Teile davon in Spendierhosenmanier zurückzugeben, muss nach seiner Auffassung endlich gestoppt werden. Das Bundesverfassungsgericht legte 2001 fest, dass der zwischen Eltern und kinderlosen Personen vorzunehmende Ausgleich nur auf der Beitragsseite innerhalb des Systems erfolgen kann.