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Junge Union Rheingau-Taunus nominiert Klaus-Peter Willsch als Direktkandidaten für die Bundestagswahl 2021


Mit einem einstimmigen Abstimmungsergebnis hat die Junge Union Rheingau-Taunus die erneute Kandidatur des Bundestagsabgeordneten Klaus-Peter Willsch aus Hohenstein als ihren Direktkandidaten für die Bundestagswahl 2021 im Wahlkreis Rheingau-Taunus/Limburg unterstützt. Im Rahmen einer besonderen Kreisdelegiertenversammlung, die auch der Vorbereitung der Kommunalwahl diente, wurde Willsch, einer der Ehrenkreisvorsitzenden der Jungen Union im Rheingau-Taunus-Kreis, nominiert.
„Klaus-Peter Willsch ist für uns als Junge Union immer ansprechbar. Mit viel Arbeit und Verständnis für die junge Generation vertritt er unseren Wahlkreis in Berlin. Im Deutschen Bundestag ist er ein Grundpfeiler für bürgerliche, konservative, marktwirtschaftliche und generationengerechte Politik. Wir könnten uns keinen besseren Bundestagsabgeordneten wünschen“, so der JU-Kreisvorsitzende Brandscheid in seiner Begründung für die Nominierung Willschs durch die Junge Union.
Willsch dankte dem Kreisverband der Jungen Union für das klare Votum: „Ich freue mich sehr über das Vertrauen der Jungen Union und bin hoch motiviert, meine Arbeit für den Wahlkreis in Berlin auch nach der Bundestagswahl 2021 weiter fortzusetzen, um mich für die Belange der Bürger und Unternehmen bei uns vor Ort tatkräftig einzusetzen.“
Willsch vertritt den Wahlkreis Rheingau-Taunus/Limburg bereits seit 1998 als direkt gewählter Abgeordneter im Deutschen Bundestag. Die nächste Bundestagswahl wird im September 2021 stattfinden. Im Rahmen der Delegiertenversammlung sagte die Junge Union bereits tatkräftige Wahlkampfunterstützung zu.


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Sharing-Angebote: Große Bekanntheit, geringe Nutzung


Professionelle Leihservices im Bereich Mobilität sind bei vielen Verbraucherinnen und Verbrauchern bekannt: Angebote für Bikesharing kennen 79 Prozent, für Carsharing 87 Prozent und für privates Autoleihen über Internetplattformen 88 Prozent der Befragten. Verbraucherinnen und Verbraucher nutzen diese Mobilitätsangebote nach wie vor vergleichsweise selten. Zu diesen Ergebnissen kommt eine repräsentative Umfrage von Kantar im Auftrag des Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv).
„Um das Potenzial von Sharing-Angeboten voll auszuschöpfen, braucht es ein stärkeres Engagement der Politik“, sagt Marion Jungbluth, Leiterin Team Mobilität und Reisen beim vzbv. „Die Hürden für Sharing-Angebote sind immer noch viel zu hoch. Nach wie vor fehlen übergreifende Plattformen, über die Verbraucher einfach alle Car- und Bikesharing Anbieter buchen können. Die Bundesregierung ist immer noch in Verzug, Verbrauchern den Zugang zu digitalen Mobilitätsplattformen zu erleichtert.“
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Sharing-Potenzial noch lange nicht ausgeschöpft
Um die Angebote ansprechender zu gestalten, fordert der vzbv für Mobilitätsdienstleistungen wie Sharing (Auto, Fahrrad, Roller) den Mehrwertsteuersatz auf den ermäßigten Steuersatz von sieben Prozent zu senken. „Auch Städte und Kommunen müssen die Anforderungen der Verbraucher an Flexibilität stärker berücksichtigen“, so Jungbluth. „Sie könnten zum Beispiel die Kosten für das Carsharing senken, wenn sie weniger Parkgebühren für Carsharing-Autos verlangen würden.“
Verbraucher sehen Umweltvorteile von Sharing
Die Mehrheit der Befragten leiht statt zu kaufen, weil sich eine Anschaffung nicht lohnt (57 Prozent) oder weil es die Umwelt schont, da weniger produziert werden muss (51 Prozent). Diese Tendenz hat sich im Jahr 2020 gegenüber 2015 (45 Prozent aus Umweltgründen) noch leicht verstärkt. Bemerkenswert ist auch, dass ein Drittel der Befragten (33 Prozent) angibt, bereits genug zu besitzen. „Bisher fehlen verlässliche Daten und Informationen darüber, wann Teilen für Verbraucher wirklich günstiger und umweltschonender ist“, so Jungbluth. Zwar gäbe es Hinweise, dass Autoleihen sich bis etwa 10.000 Kilometer Fahrleistung im Jahr lohnen könnte, aber dieser Richtwert gilt seit vielen Jahren, obwohl sich die die Kosten von Carsharing stark unterscheiden und auch die Gesamtkosten eines privaten Pkw individuell unterschiedlich sind. Damit Autoteilen seinen Umweltvorteil tatsächlich ausspielen kann, müssen die Rahmenbedingungen für Privatautos in der Stadt zum Beispiel durch Parkraumbewirtschaftung angepasst werden. Denn der Zuwachs von Carsharing müsse am Ende zu weniger Privatwagen führen.
Bereits im Jahr 2015 hatte der vzbv eine Umfrage zu Sharing-Angeboten in Auftrag gegeben. Die Befragung aus dem Jahr 2020 zeigt, was sich auf Verbraucherseite bei Bekanntheitsgrad, Nutzungsverhalten und deren Einstellungen in den letzten fünf Jahren geändert hat.
METHODENBOX:
Methode: Telefonische Befragung (CATI Bus). Grundgesamtheit: deutschsprachige Personen ab 18 Jahren in Privathaushalten in Deutschland. Stichprobengröße: 1.045 Befragte. Statistische Fehlertoleranz: max. +/-3 Prozentpunkte in der Gesamtstichprobe. Erhebungszeitraum: 17. bis 19. November 2020. Institut: Kantar.
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Anschließend stellst du dich zwischen das Vorderrad, drehst am Lenker, und kontrollierst ob dieser fest ist.
Pedalen anbringen
Das rechte Pedal ist mit einem „R“ am Achsende gekennzeichnet. Dieses wird im Uhrzeigersinn ohne Werkzeug in das Innengewinde der rechten Kurbel (in Fahrrichtung gesehen) gedreht. Anschließend drehst du das linke Pedal „L“ gegen den Uhrzeigersinn an den linken Kurbelarm. Mit dem mitgelieferten Pedalschlüssel werden die Pedalen festgezogen.
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„Mehr Unternehmen denn je gesichert“


„Die in guten Zeiten implementierten Sicherungssysteme haben in der Krise sehr gut funktioniert“: Diese Bilanz zieht die Bürgschaftsbank Hessen (BBH) aus dem Corona-Jahr. So habe die Bank im vergangenen Jahr insgesamt 261 Vorhaben hessischer Unternehmen unterstützt – das bedeute 211 Millionen Euro Investitionen und Liquidität, die durch die Bürgschaftsbank ermöglicht wurden, indem sie fehlende Sicherheiten ersetzte. Dies sei das beste Ergebnis in der Geschichte der Bürgschaftsbank. Möglich geworden sei diese Unterstützung durch schnelle und entschlossene Reaktionen der Politik wie der Bürgschaftsbank selbst: Neben unterstützenden Maßnahmen wie Kurzarbeitergeld, Steuerstundungen und Soforthilfen erhöhten das Land Hessen und der Bund mit Beginn der Pandemie die Rückbürgschaftsquoten – damit konnte die BB‑H die Bürgschaftsobergrenzen und Verbürgungsquoten ausweiten. Diese Erweiterung wurde jetzt bis zum 30. Juni 2021 verlängert.